Überprüfung von Anlagen,
Gebäuden und Geräten

Regelmäßige Überprüfungen
elektrischer Anlagen sind
die Grundlage für Anlagen- und
in erster Linie Personenschutz.

Ohne diese Überprüfungen ist der Betrieb einer elektrischen Anlage
höchst fahrlässig und gesetzlich verboten, da hier Gefahr im Verzug ist.

Das Abklären regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen sind ein
Grundlegender Bestandteil jeder Errichtung von Anlagen und Gebäuden.

Es gibt in der Elektrotechnik keine 100-prozentige Sicherheit.
Um das Restrisiko zu minimieren ist eine regelmäßige und sorgfältige
Überprüfung unumgänglich.

Für uns ist das Erreichen einer übersichtlichen und sicheren Anlage
sehr wichtig. Für die fortlaufenden Installationen und Eingriffe in die
Anlage ist dies eine erhebliche Erleichterung und gewährleistet einen
guten Anlagenzustand.

Wir bieten Überprüfungen nach folgenden Vorschriften:

  • ETG (Elektrotechnikgesetz)

  • ETV 2020 (Elektrotechnikverordnung)

  • ÖVE-NORM E 8001-6-61 (Erstprüfung von Alt-Anlagen)

  • ÖVE-NORM E 8001-6-62 (Wiederkehrende Überprüfung von Alt-Anlagen)

  • ÖVE-NORM E 8701 (Überprüfungen von Geräten)

  • ÖVE-NORM E 8101-600.4 (Erstprüfung von Neu-Anlagen)

  • ÖVE-NORM E 8101-600.5 (Wiederkehrende Überprüfung von Neu-Anlagen)

„Unsere Mitarbeiter werden laufend weitergebildet,
da Vorschriften stetig geändert und angepasst werden.“

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